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Der erste Kia Plug-in-Hybrid, den wir in Europa bauen. Er macht das athletische, geräumige Sportswagon-Design fit für die Mobilitätswende. Die elektrische Fahrleistung reicht bequem für den Stadtverkehr und Kurzstrecken.
Hier verschmelzen Aerodynamik und Eleganz zu einem starken, modernen Design. Der sportliche Stoßfänger und aerodynamische Kühlergrill sind nicht nur optisch markante Details, sondern auch funktional und effektiv. 17-Zoll-Leichtmetallfelgen mit Diamant-Cut betonen das athletische Profil.
Im großzügigen Innenraum ist alles genau auf den Fahrer abgestimmt. Das 31,2 cm (12,3 Zoll) Digitalcluster und das Navigationssystem mit 26 cm (10,25 Zoll) Touchscreen fügen sich ins horizontale Design des Armaturenbretts ein. Wichtige Daten werden Ihnen in hochauflösender Qualität angezeigt. Zum Beispiel Navigation, Audio-Informationen oder Anrufe.
Für beste Sicht und mehr Sicherheit: Der Kia Ceed Sportswagon Plug-in Hybrid ist vorne und hinten mit LED-Scheinwerfern bestückt. Vorne ist außerdem serienmäßig das Tagfahrlicht im „Ice Cube” Design integriert.
Der Antrieb besteht aus einer 8,9 kWh Lithium-Polymer-Batterie sowie einem 44,5 kW starken E-Motor und einem effizienten 1.6 l GDI Benziner mit 6-Stufen-Doppelkupplungsgetriebe. Das Ergebnis kann sich sehen lassen: nur 28g CO2 /km bei 103,7 kW (141 PS) Leistung und einer Beschleunigung von 10,8 Sekunden von 0 auf 100 km/h.
Mit dem regenerativen Bremssystem wird kinetische Energie zurück in die Batterie geleitet, sobald Sie bremsen. Der Coasting Guide analysiert vorausschauend Ihren Fahrweg und sagt Ihnen, wann Sie den Fuß vom Gas nehmen können. Mit dem Virtual Engine Sound System erzeugen Sie beim Fahren im vollelektrischen Modus ein simuliertes Motorengeräusch, damit Fußgänger Sie rechtzeitig bemerken.
Sie haben die Wahl. Im Antriebsmodus EV-Modus wird der Elektroantrieb entsprechend der Gegebenheiten bevorzugt gewählt, während im HEV-Modus der Verbrennungsmotor häufiger genutzt wird. Der Sport-Modus verwöhnt Sie mit einer rückmeldungsfreudigen und dynamischen Performance.
* 7-Jahre-Kia-Herstellergarantie
Max. 150.000 km Fahrzeug-Garantie. Abweichungen gemäß den gültigen Garantiebedingungen, u. a. bei Batterie, Lack und Ausstattung.
Die Hochvolt-Lithium-Ionen-Batterieeinheiten in den Elektrofahrzeugen (EV), Hybrid-Elektrofahrzeugen (HEV) und Plug-in-Hybrid-Elektrofahrzeugen (PHEV) von Kia sind auf eine lange Lebensdauer ausgelegt. Für diese Batterien gilt die Kia-Garantie für eine Dauer von 7 Jahren ab der Erstzulassung oder 150.000 km Laufleistung, je nachdem, was zuerst eintritt. Für Niedervoltbatterien (48 V und 12 V) in Mild-Hybrid-Elektrofahrzeugen (MHEV) gilt die Kia-Garantie für eine Dauer von 2 Jahren ab der Erstzulassung, unabhängig von der Kilometerleistung. Ausschließlich bei EV-Fahrzeugen garantiert Kia eine Batteriekapazität von 65%. Die Kapazitätsminderung der Batterie in PHEV-, HEV- und MHEV-Fahrzeugen ist nicht durch die Garantie abgedeckt. Um einer möglichen Kapazitätsminderung entgegenzuwirken, lesen Sie die Betriebsanleitung. Weitere Informationen zur Kia-Garantie finden Sie unter
(1) Leasingangebot
Ein repräsentatives und unverbindliches Leasingangebot für Privatkunden auf Basis einer Kilometerabrechnung von der ALD AutoLeasing D GmbH, Nedderfeld 95, 22529 Hamburg, im Rahmen des Produktes Kia Leasing für den Kia Ceed Sportswagon PHEV, Ausstattung Vision. Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers in Höhe von 34.107,90 EUR. Das Full-Service-Angebot mit monatlicher Leasingrate von 149,– EUR (36 Leasingraten à 149,-EUR) beinhaltet die Kosten für alle Wartungsarbeiten, Teile und Verschleißreparaturen gemäß den Bedingungen des Technik-Service-Dienstleistungsumfangs. Das Angebot ist auf Basis der unverbindlichen Preisempfehlung der Kia Motors Deutschland GmbH erstellt und ist gültig mit einer Sonderzahlung von 4.600,- EUR durch den Leasingnehmer, die sich aus der staatlichen Umweltprämie zzgl. der AVAS-Förderung zusammensetzt (vom Kunden selbstständig zu beantragen) und für eine Laufzeit von 36 Monaten und mit einer Gesamtlaufleistung von 30.000 Kilometern bei einem effektiven Jahreszins von 3,56 % und einem gebundenen Sollzins von 3,50 %. Voraussichtlicher Gesamtkreditbetrag in Höhe von 21.958,01 EUR. Gesamtbetrag in Höhe von 5.364,00 EUR. Den verbindlichen Endpreis, einschließlich anfallender Nebenkosten für Zulassung und Überführung, erfahren Sie bei Ihrem Kia Vertragshändler. Mehr- und Minderkilometer werden am Ende der Leasinglaufzeit gesondert abgerechnet. Abgebildete Modelle können zusätzliche kostenpflichtige Ausstattungspakete und Sonderzubehör enthalten, die im Leasingangebot nicht berücksichtigt sind. Vorstehende Angaben stellen den Beispielwert des nach § 6a Abs. 4 PAngV zu erwartenden effektiven Jahreszinses in 2/3 aller voraussichtlich aufgrund der Werbung zustande kommender Verträge dar. Das Angebot ist freibleibend und richtet sich an Verbraucher, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ADAC Mitglied sind. Vertragsabschluss nur bei hinreichender Bonität des Verbrauchers. Verbraucher haben gemäß § 355 BGB und § 495 BGB ein Widerrufsrecht. Angebot gültig bis 31.03.2021.
Staatliche Förderung für Elektrofahrzeuge: Die Innovationsprämie beläuft sich auf 6.750 EUR und wird in Höhe von 4.500 EUR als staatlicher Zuschuss und in Höhe von 2.250 EUR als Herstelleranteil gewährt (Reduzierung des Nettokaufpreises). Die staatliche Innovationsprämie ist fahrzeuggebunden und durch den Leasingnehmer beim Bundesministerium unter www.bafa.de zu beantragen. Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme der Innovationsprämie sind durch die auf der BAFA Website abrufbare Förderrichtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der staatlichen Innovationsprämie. Keine Barauszahlung. Die staatliche Innovationsprämie endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2021. Der Herstelleranteil von 2.250 EUR ist bereits in dem ausgewiesenen Endpreis berücksichtigt.
Für einen zustande gekommenen Leasingvertrag gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der ALD AutoLeasing D GmbH.
Solange der Vorrat reicht. Druckfehler, Zwischenverkauf, Änderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten.
(2) Innovationsprämie
Mit der aufgrund des Konjunkturprogramms der Bundesregierung eingeführten Innovationsprämie wird der staatliche Anteil an der Kaufprämie für Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge und Elektro-Fahrzeuge im Zeitraum vom 03.06.2020 bis 31.12.2021 verdoppelt. Die staatliche Umweltförderung beim Kauf eines Plug-In-Hybrid-Fahrzeugs oder eines Elektrofahrzeugs, umfasst die Innovationsprämie in Höhe von € 6.750 für Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge und in Höhe von € 9.000 für Elektro-Fahrzeuge. Die Innovationsprämie wird in Höhe eines Betrages von € 4.500 für Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge und € 6.000 für Elektro-Fahrzeuge als staatlicher Zuschuss und in Höhe von weiteren € 2.250 für Plug-In-Hybrid Fahrzeuge und € 3.000 für Elektro-Fahrzeug als Herstelleranteil durch eine Reduzierung des Nettokaufpreises gewährt. Hierdurch reduziert sich die Umsatzsteuer auf den Fahrzeugkaufpreis um € 428 für Plug-In-Hybrid Fahrzeuge (19% von € 2.250) und um € 570 für Elektro-Fahrzeug (19% von € 3.000). Insgesamt beläuft sich der Preisvorteil für Privatkunden auf € 7.178 (Innovationsprämie € 6.750 + Umsatzsteuerersparnis € 428) für Plug-In-Hybrid Fahrzeuge und auf € 9.570 (Innovationsprämie € 9.000 + Umsatzsteuerersparnis € 570) für ElektroFahrzeuge. Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme von Innovationsprämie ist durch die auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) unter www.bafa.de abrufbare Förderrichtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung von Innovationsprämie, keine Barauszahlung des Herstelleranteils. Die Innovationsprämie endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2021. Die Auszahlung des staatlichen Zuschusses erfolgt erst nach positivem Bescheid des von Ihnen gestellten Antrags.
(3) Messungen
Die Werte wurden nach der neu eingeführten „Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure“ (WLTP) ermittelt. Um die Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen Prüfverfahren (NEFZ) gemessenen Fahrzeugen zu wahren, werden die entsprechend den geltenden Vorschriften korreliert zurückgerechneten Werte nach NEFZ-Standard ausgewiesen.
Bis zu 60 km elektrische Reichweite:
Die Reichweite wurde nach dem vorgeschriebenen EU-Messverfahren ermittelt. Die individuelle Fahrweise, Geschwindigkeit, Außentemperatur, Topografie und Nutzung elektrischer Verbraucher haben Einfluss auf die tatsächliche Reichweite und können diese u. U. reduzieren.
(4) Android Auto™ und Apple CarPlay™
Der neue Kia e-Niro ist kompatibel mit Apple CarPlay™ und Android Auto™. Android Auto™ unterstützt Smartphones ab Android 5.0 (Lollipop) oder höher. Apple CarPlay™ unterstützt das iPhone 5 und neuere Geräte. Beide Systeme sind per Sprachsteuerung bedienbar. Apple CarPlay™ ist eine eingetragene Marke der Apple Inc. Android Auto™ und andere Marken sind geschützte Marken der Google Inc.
(5) 7-Jahre-Kia-Navigationskartenupdate
Auch das gehört zu unserem umfangreichen Qualitätsversprechen: Für alle Neufahrzeuge bieten wir insgesamt sechs kostenlose Kartenupdates an (beim Kauf ist Ihr Kia bereits mit der neuesten Version ausgerüstet). Kosten können lediglich bei Ihrem Provider für die Dauer des Updates anfallen. Diese Garantie gilt für alle Kia Fahrzeuge, die ab Werk mit einem Navigationssystem bestückt sind, unabhängig von der Garantie für Ihr Navigationssystem. Kia übernimmt keine Verantwortung für die Qualität der Kartendaten, die vom Anbieter HERE bereitgestellt werden.
(6) UVO CONNECT
Ein Service der Kia UVO Connected GmbH. Informations- und Steuerungs-Dienst für Ihren Kia; Smartphone mit iOS- oder Android-Betriebssystem und Mobilfunkvertrag mit Datenoption, durch den zusätzliche Kosten entstehen, erforderlich. Einzelheiten zu Funktionsweise und Nutzungsbedingungen erfahren Sie bei Ihrem Kia-Partner und auf kia.com. Die Dienste stehen für eine Laufzeit von sieben Jahren nach Garantiebeginn kostenfrei zur Verfügung und können während der Laufzeit inhaltlichen Änderungen unterliegen.
(7) TomTom® Live Services
Kostenloser Service für sieben Jahre ab erstmaliger Verbindung des Navigationssystems mit dem Mobilfunk-Netzwerk.
(8) DRIVE WiSE Technologien
Die DRIVE WiSE Fahrassistenz-Systeme dienen der Unterstützung und sind kein Ersatz für einen sicheren Fahrstil. Das Fahrverhalten muss stets den eigenen Fähigkeiten, den Regeln der Straßenverkehrsordnung sowie den Straßen- und Verkehrsverhältnissen angepasst sein. Fahrassistenz-Systeme sind keine Fahrautomatik. Weitere Informationen finden Sie in Ihrem Handbuch.
(9) Assistenzsysteme
Der Einsatz von Assistenz- und Sicherheitssystemen entbindet nicht von der Pflicht zur ständigen Verkehrsbeobachtung und Fahrzeugkontrolle.
(10) Frontkollisionswarner
Der Frontkollisionswarner (FCA) dient der Unterstützung und ist kein Ersatz für einen sicheren Fahrstil. Das Fahrverhalten muss stets den eigenen Fähigkeiten, den Regeln der Straßenverkehrsordnung sowie den Straßen- und Verkehrsverhältnissen angepasst sein. Fahrassistenz-Systeme sind keine Fahrautomatik. Weitere Informationen finden Sie in Ihrem Handbuch.
(11) Spurhalteassistent (LFA)
Der Spurhalteassistent Lane Following Assist (LFA) ist nur erhältlich für Modelle mit DCT Doppelkupplungsgetriebe.
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