Öffnungszeiten
Liebe Besucherinnen, liebe Besucher,
wir sind ab dem 11.04.2023 wieder zu den normalen Öffnungszeiten für Sie erreichbar.
Wir wünschen Ihnen schöne Ostertage.
Wenig Emissionen, viel Auswahl. Der Kia Sportage ist mit verschiedenen Antriebsarten verfügbar: Als klassischer Benziner, als Benziner oder Diesel mit Mildhybrid-Technologie, als Hybrid oder als Plug-in-Hybrid. Für welche Variante entscheidest du dich?
Unsere umfangreiche Kia Herstellergarantie schützt dich und deinen Kia Sportage für volle sieben Jahre. Vom ersten Kilometer an. Schließlich wollen wir, dass du entspannt und sicher unterwegs bist.
Hier findest du alle Fakten und Zahlen, die du über den neuen Kia Sportage wissen solltest.
Die verschiedenen Modelle des Kia Sportage wollen dich inspirieren. Sie alle bieten dir einen Raum, in dem sich alles um dich dreht. Finde jetzt das Modell, das zu dir passt.
Du willst ihn mit Stromanschluss? Dann ist das dein Auto.
Kia Sportage Plug-in Hybrid 1.6 T-GDI (Benzin/Strom/Automatik); 195 kW (265 PS); Kraftstoffverbrauch kombiniert 1,1 l/100 km; Stromverbrauch kombiniert 16,9 kWh/100 km; CO₂-Emission: kombiniert 26 g/km. Effizienzklasse A+++.
Du willst einen kraftvollen Hybrid ohne externen Ladeanschluss? Dann ist das dein Auto.
Kia Sportage Hybrid 1.6 T-GDI AWD (Benzin/Automatik); 169 kW (230 PS); Kraftstoffverbrauch kombiniert 5,6 l/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert 127 g/km. Effizienzklasse A.
Du willst einen sparsamen Benziner oder Diesel und gleichzeitig genug Power haben? Dann ist das dein Auto.
Kia Sportage 1.6 T-GDI Edition 7 (Benzin/Schaltgetriebe); 110 kW (150 PS): Kraftstoffverbrauch kombiniert 6,3 l/100 km; CO₂-Emission kombiniert 144 g/km; Effizienzklasse B.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Straße 1, 73760 Ostfildern, unentgeltlich erhältlich ist. Der Leitfaden ist ebenfalls im Internet unter www.dat.de verfügbar.
Für Neufahrzeuge, die als Modelljahr 2022 ab Mai 2021 verkauft wurden und über eine OTA-fähige Navigationssoftware verfügen, bietet Kia pro Fahrzeug zwei kostenlose Aktualisierungen der Karten des Navigationssystems und der Software der Steuereinheit im sogenannten „Over-the-Air“-Verfahren („OTA-Updates“) an. Sobald die beiden kostenlosen OTA-Updates ausgeschöpft sind, kannst du gegen eine Servicegebühr die Aktualisierungen der Karten des Navigationssystems des Fahrzeugs und der Software der Steuereinheit nur bei einem autorisierten Kia-Händler erhalten.
* Max. 150.000 km Fahrzeug-Garantie. Abweichungen gemäß den gültigen Garantiebedingungen, u. a. bei Batterie, Lack und Ausstattung.
Die Hochvolt-Lithium-Ionen-Batterieeinheiten in den Elektrofahrzeugen (EV), Hybrid-Elektrofahrzeugen (HEV) und Plug-in Hybrid-Elektrofahrzeugen (PHEV) von Kia sind auf eine lange Lebensdauer ausgelegt. Für diese Batterien gilt die Kia-Garantie für eine Dauer von 7 Jahren ab der Erstzulassung oder 150.000 km Laufleistung, je nachdem, was zuerst eintritt. Für Niedervoltbatterien (48 V und 12 V) in Mild-Hybrid-Elektrofahrzeugen (MHEV) gilt die Kia-Garantie für eine Dauer von 2 Jahren ab der Erstzulassung, unabhängig von der Kilometerleistung. Ausschließlich bei den Elektrofahrzeugen (EV) und Plug-in Hybrid-Elektrofahrzeugen (PHEV) garantiert Kia eine Batteriekapazität von 70 %. Die Kapazitätsminderung der Batterie in HEV- und MHEV-Fahrzeugen ist nicht durch die Garantie abgedeckt. Wie du einer möglichen Kapazitätsminderung entgegenwirken wirken kannst, entnimmst du bitte der Betriebsanleitung. Weitere Informationen zur Kia-Garantie findest du unter www.kia.com/de/garantie.
** Die Reichweite wurde nach dem vorgeschriebenen EU-Messverfahren ermittelt. Die individuelle Fahrweise, Geschwindigkeit, Außentemperatur, Topografie und Nutzung elektrischer Verbraucher haben Einfluss auf die tatsächliche Reichweite und können diese u. U. reduzieren.
(1) Der Kia Sportage ist kompatibel mit Android Auto™ und Smartphones ab Android 5.0 (Lollipop) oder höher. Apple CarPlay™ ist für das iPhone 5 und neuere Geräte verfügbar. Beide Systeme kannst du per Sprachsteuerung bedienen. So behältst du die Hände am Steuer und die Straße immer im Blick. Android Auto™ ist eine eingetragene Marke der Google Inc., Apple CarPlay™ ist eine Marke der Apple Inc.
(2) Ein Service der Kia Connected GmbH. Informations- und Steuerungs-Dienst für deinen Kia; Smartphone mit iOS- oder Android-Betriebssystem und Mobilfunkvertrag mit Datenoption, durch den zusätzliche Kosten entstehen, erforderlich. Einzelheiten zu Funktionsweise und Nutzungsbedingungen erfährst du bei deinem Kia-Partner und auf kia.com. Die Dienste stehen für eine Laufzeit von sieben Jahren nach Garantiebeginn kostenfrei zur Verfügung und können während der Laufzeit inhaltlichen Änderungen unterliegen.
(3) Kompatibel mit Smartphones, die über Qi-Technologie oder einen passenden Adapter verfügen.
(4) Der Frontkollisionswarner (FCA) dient der Unterstützung und ist kein Ersatz für einen sicheren Fahrstil. Das Fahrverhalten muss stets den eigenen Fähigkeiten, den Regeln der Straßenverkehrsordnung sowie den Straßen- und Verkehrsverhältnissen angepasst sein. Fahrassistenz-Systeme sind keine Fahrautomatik. Weitere Informationen finden Sie in Ihrem Handbuch.
(5) Der Einsatz von Assistenz- und Sicherheitssystemen entbindet nicht von der Pflicht zur ständigen Verkehrsbeobachtung und Fahrzeugkontrolle.
(6) Innovationsprämie
Mit der aufgrund des Konjunkturprogramms der Bundesregierung eingeführten Innovationsprämie wird der staatliche Anteil an der Kaufprämie für Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge und Elektro-Fahrzeuge im Zulassungszeitraum vom 03.06.2020 bis 31.12.2022 verdoppelt. Die Innovationsprämie beläuft sich beim Kauf eines Plug-in-Hybrid-Fahrzeugs auf 6.750 EUR (Nettolistenpreis bis 40.000 EUR) bzw. 5.625 EUR (Nettolistenpreis über 40.000 EUR) oder eines Elektro-Fahrzeugs auf 9.000 EUR (Nettolistenpreis bis 40.000 EUR) bzw. 7.500 EUR (Nettolistenpreis über 40.000 EUR). Die Innovationsprämie wird in Höhe eines Betrages von 4.500 EUR bzw. 3.750 EUR für Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge und 6.000 EUR bzw. 5.000 EUR für Elektro-Fahrzeuge als staatlicher Zuschuss und in Höhe von weiteren 2.250 EUR bzw. 1.875 EUR für Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge und 3.000 EUR bzw. 2.500 EUR für Elektro-Fahrzeug als Herstelleranteil durch eine Reduzierung des Nettokaufpreises gewährt. Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme der Innovationsprämie wird durch die auf der Webseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) unter www.bafa.de abrufbare Förderrichtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Innovationsprämie, keine Barauszahlung des Herstelleranteils. Die Innovationsprämie endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2022. Die Auszahlung des staatlichen Zuschusses erfolgt erst nach positivem Bescheid des von dir gestellten Antrags. Der Herstelleranteil von 3.000 EUR bzw. 2.500 EUR sowie 2.250 EUR bzw. 1.875 EUR ist bereits in dem ausgewiesenen Endpreis berücksichtigt.
(7) Finanzierungsangebot
Ein unverbindliches Finanzierungsangebot der KIA Finance, ein Geschäftsbereich der Hyundai Capital Bank Europe GmbH, Friedrich-Ebert-Anlage 35-37, 60327 Frankfurt am Main. Verbraucher haben ein gesetzliches Widerrufsrecht. Verpflichtung zum Abschluss einer Teilkaskoversicherung. Kostenpflichtige Sonderausstattung möglich. Zuzüglich Überführungskosten. Alle Preise inkl. gesetzlicher MwSt. Das Angebot ist auf Basis der UVP der Kia Deutschland GmbH erstellt. Den verbindlichen Endpreis einschließlich anfallender Nebenkosten erfahren Sie bei Ihrem Kia Vertragshändler. Vertragsabschluss nur bei hinreichender Bonität des Kunden. Abgebildetes Modell kann zusätzliche kostenpflichtige Ausstattungspakete und Sonderzubehör enthalten, die im Finanzierungsangebot nicht berücksichtigt sind. Vorstehende Jahreszins-Angaben stellen den Beispielswert des nach §17 Abs. 4 PAngV zu erwartenden effektiven Jahreszinses in 2/3 aller, voraussichtlich aufgrund der Werbung zustande kommender Verträge dar. Verbraucher haben gemäß § 355 und § 495 BGB ein Widerrufsrecht. Angebot gültig vom 01.10.2022 bis 31.12.2022 und solange der Vorrat reicht. Bei allen teilnehmenden Kia Partnern. Nicht kombinierbar mit anderen Verkaufsförderungsmaßnahmen. Das Angebot für die Modelle ProCeed, XCeed, Ceed SW, Ceed und Ceed GT gilt nur für verfügbaren Händler- und Kia-Bestand.
(8) Ein unverbindliches Leasingangebot für Privatkunden auf Basis einer Kilometerabrechnung von der ALD AutoLeasing D GmbH, Nedderfeld 95, 22529 Hamburg, im Rahmen des Produktes Kia Leasing für den Kia Sportage PHEV, 1.6 T-GDI AT AWD Benziner mit einer Carraraweiß Lackierung. Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers in Höhe von 45.290 Euro. Das Full-Service-Angebot mit monatlicher Leasingrate von 399 Euro (36 Leasingraten à 399 Euro) beinhaltet die Kosten für alle Wartungsarbeiten, Teile und Verschleißreparaturen gemäß den Bedingungen des Technik-Service-Dienstleistungsumfangs. Das Angebot ist auf Basis der unverbindlichen Preisempfehlung der Kia Deutschland GmbH erstellt. Eine Kia PHEV Prämie in Höhe von 1.000 € ist bereits in dem ausgewiesenen Endpreis berücksichtigt. Es ist gültig mit einer Sonderzahlung von 3.000 Euro durch den Leasingnehmer, die vom Kunden selbstständig zu erbringen ist und für eine Laufzeit von 36 Monaten und mit einer Gesamtlaufleistung von 30.000 Kilometern bei einem effektiven Jahreszins von 3,56 % und einem gebundenen Sollzins von 3,50 % zusammensetzt. Voraussichtlicher Gesamtkreditbetrag in Höhe von 35.687,11 Euro. Gesamtbetrag in Höhe von 14.364,00 Euro. Den verbindlichen Endpreis, einschließlich anfallender Nebenkosten für Zulassung und Überführung, erfahren Sie bei Ihrem Kia Vertragshändler. Mehr- und Minderkilometer werden am Ende der Leasinglaufzeit gesondert abgerechnet. Abgebildete Modelle können zusätzliche kostenpflichtige Ausstattungspakete und Sonderzubehör enthalten, die im Leasingangebot nicht berücksichtigt sind. Vorstehende Angaben stellen den Beispielwert des nach § 17 Abs. 4 PAngV zu erwartenden effektiven Jahreszinses in 2/3 aller voraussichtlich aufgrund der Werbung zustande kommender Verträge dar. Das Angebot ist freibleibend und richtet sich an Verbraucher, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ADAC Mitglied sind. Vertragsabschluss nur bei hinreichender Bonität des Verbrauchers. Verbraucher haben gemäß § 355 BGB und § 495 BGB ein Widerrufsrecht. Angebot gültig bis vom 01.10.2022 bis zum 31.12.2022.
Sollte die Zulassung noch in 2022 erfolgen können, kann der Kunde von der staatlichen Förderung für Plug-in-Hybrid Fahrzeuge 2022 profitieren. Staatliche Förderung für Plug-in-Hybrid Fahrzeuge (Stand 01.07.2022): Die Förderung beläuft sich auf 4.500 € (mit Innovationsprämie 6.750 €) und wird in Höhe von 2.250 € (mit Innovationsprämie 4.500 €) als staatlicher Zuschuss und in Höhe von 2.250 € als Herstelleranteil gewährt (Reduzierung des Nettokaufpreises). Die staatliche Förderung ist fahrzeuggebunden und durch den Leasingnehmer beim Bundesministerium unter www.bafa.de zu beantragen. Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme der staatlichen Förderung sind durch die auf der BAFA Website abrufbare Förderrichtlinie geregelt. Die staatliche Förderung endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2025. Im Rahmen der Innovationsprämie wird der staatliche Zuschuss bis zum 31.12.2022 verdoppelt.
Für einen zustande gekommenen Leasingvertrag gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der ALD AutoLeasing D GmbH.
Solange der Vorrat reicht. Druckfehler, Zwischenverkauf, Änderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten.
Abgebildete Sonderausstattungen sind im Angebot nicht unbedingt berücksichtigt.
Alle Angaben basieren auf den Merkmalen des deutschen Marktes.
Irrtum, Änderung und Zwischenverkauf vorbehalten. Angebot gültig, nur solange Vorrat reicht.
Die bei den jeweiligen Fahrzeugen angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Ab dem 1. September 2018 wird der neue WLTP (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test) den bisherigen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen.
Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen sowie bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist. Weitere Hinweise
02171790330 021717903351 021717903352 021717903353 021717903354 021717903355 021717903356 021717903357 021717903358 021717903359 021717903380
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