E-Auto-Prämie

bis zu 6.000€ Förderung vom Staat für E-Autos und Plug-In-Hybride

Kia EV4 81.4-kWh-Batterie, FWD GT-Line (Strom/Reduktionsgetriebe); 150 kW (204 PS): Stromverbrauch kombiniert 15,8 kWh/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert 0 g/km; CO₂-Klasse A. Bis zu 584 km Reichweite.**
Der Kia EV2 steht noch nicht zum Verkauf. Die Homologation und die Energieverbrauchsermittlung der deutschen Länderausführung erfolgen unmittelbar vor der Markteinführung.
Kia EV5 GT-Line 160 kW (218 PS): Stromverbrauch kombiniert 17,8 kWh/100 km. CO₂-Emissionen kombiniert 0 g/km. CO₂-Klasse A. Bis zu 505 km Reichweite.**

Ab Mai von attraktiven Zuschüssen profitieren

Der Umstieg auf ein elektrifiziertes Fahrzeug lohnt sich mehr denn je. Je nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen und Familiensituation können Sie beim Kauf eines neuen reinen Elektrofahrzeugs oder eines förderfähigen Plug-in-Hybrids eine staatliche Förderung von bis zu 6.000 Euro erhalten.

Die E-Auto-Prämie soll ab Mai beantragt werden können. Die Basisprämie beträgt 3.000 Euro für reine Elektroautos und 1.500 Euro für Plug-in-Hybride. Abhängig vom Einkommen und der Anzahl der Kinder unter 18 Jahren kann sich der Förderbetrag entsprechend erhöhen. Gebrauchtfahrzeuge sind von der Förderung ausgeschlossen.

Die Fördergrenze liegt bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von 80.000 Euro, bei einem Kind bei 85.000 Euro und bei zwei oder mehr Kindern bei 90.000 Euro.

Die Förderung gilt auch rückwirkend für Autos, die ab dem 1. Januar 2026 zugelassen wurden. Die Höhe der E-Auto-Prämie ist abhängig von der Art des Autos, dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen sowie der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder. Die Fördergrenze liegt bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von 80.000 Euro, bei einem Kind bei 85.000 Euro und bei zwei Kindern bei 90.000 Euro. 

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen über die E-Auto-Prämie auf einen Blick.

Förderrechner

Ermittle deine mögliche Förderung anhand Einkommen & Kinder (max. 2 Kinder berücksichtigt).

Wert: 50.000

Maximal 2 Kinder werden berücksichtigt (500 € je Kind).

Förderstaffel anzeigen
  • bis 45.000 €: 0K 5.000 € · 1K 5.500 € · 2+K 6.000 €
  • 45.001–60.000 €: 0K 4.000 € · 1K 4.500 € · 2+K 5.000 €
  • 60.001–80.000 €: 0K 3.000 € · 1K 3.500 € · 2+K 4.000 €
  • 80.001–85.000 €: 0K n. f. · 1K 3.500 € · 2+K 4.000 €
  • 85.001–90.000 €: 0K n. f. · 1K n. f. · 2+K 4.000 €
  • > 90.000 €: n. f.
Ergebnis
Höhe der Förderung
4.000
Berechnung gemäß Förderstaffel.
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Hinweis: Ergebnis ohne Gewähr. Maßgeblich sind die finalen Förderrichtlinien.

Förderung für rein batterieelektrische Fahrzeuge (BEV)

Beim Kauf eines neuen reinen Elektroautos profitieren Sie von besonders hohen Zuschüssen – abhängig von Ihrem zu versteuernden Haushaltseinkommen und der Anzahl der Kinder unter 18 Jahren.

Förderübersicht Elektroauto

Haushaltseinkommen
bis 45.000 €
Haushaltseinkommen
45.001 € – 60.000 €
Haushaltseinkommen
60.001 € – 80.000 €
Haushaltseinkommen
80.001 € – 85.000 €
Haushaltseinkommen
85.001 € – 90.000 €

Maximal 2 Kinder unter 18 Jahren werden berücksichtigt. Der Zuschuss für Kinder beträgt 500 Euro.

Förderung für Plug-in-Hybride & E-Fahrzeuge mit Range-Extender

Auch beim Kauf eines neuen förderfähigen Plug-in-Hybrids oder eines E-Fahrzeugs mit Range-Extender können Sie staatliche Zuschüsse erhalten – besonders attraktiv für Familien. Allerdings dürfen sie nicht mehr als 60 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen oder müssen eine elektische Reichweite von mindestens 80 Kilometern haben.

Förderübersicht Plug-in-Hybrid / Range-Extender

Haushaltseinkommen
bis 45.000 €
Haushaltseinkommen
45.001 € – 60.000 €
Haushaltseinkommen
60.001 € – 80.000 €
Haushaltseinkommen
80.001 € – 85.000 €
Haushaltseinkommen
85.001 € – 90.000 €

Maximal 2 Kinder unter 18 Jahren werden berücksichtigt. Der Zuschuss für Kinder beträgt 500 Euro.

Voraussetzungen für die E-Auto-Prämie

Privat genutztes Fahrzeug

Neuwagenkauf

Förderfähiges Elektrofahrzeug oder Plug-in-Hybrid gemäß Richtlinie

Zu versteuerndes Haushaltseinkommen innerhalb der festgelegten Einkommensgrenzen

Keine Förderung für Gebrauchtwagen. Die Förderbeträge richten sich nach den Vorgaben des Bundesumweltministeriums.

Passendes Fahrzeug finden

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Änderung der Öffnungszeiten

Liebe Besucherinnen und Besucher,

am Montag, den 16.02.2026 bleibt unser Autohaus geschlossen.

Ab dem 17.02.2026 sind wir wieder wie gewohnt zu unseren regulären Öffnungszeiten für Sie da.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!