Der Fahrzeugschein gehört zu den wichtigsten Dokumenten rund ums Auto. Offiziell heißt er Zulassungsbescheinigung Teil I und erhält sowohl persönliche Daten des Fahrzeughalters als auch wichtige technische Informationen zum Fahrzeug. Er muss während der Fahrt mitgeführt und bei einer Polizeikontrolle vorgezeigt werden können.
Doch was passiert, wenn der Fahrzeugschein verloren geht oder gestohlen wird? In diesem Ratgeber erfährst du, welche Schritte jetzt notwendig sind, welche Unterlagen du für einen neuen Fahrzeugschein brauchst und was bei einem Verlust im Ausland oder bei einem Leasingfahrzeug gilt.
Fahrzeugschein verloren oder gestohlen
Hast du deinen Fahrzeugschein verloren, solltest du dich möglichst schnell darum kümmern. Bei einem einfachen Verlust muss die zuständige Behörde informiert und ein neuer Fahrzeugschein beantragt werden. Wurde das Dokument dagegen gestohlen, ist zusätzlich eine Anzeige bei der Polizei erforderlich.
Ohne Fahrzeugschein solltest du nicht einfach weiterfahrfen. Kannst du das Dokument bei einer Polizeikontrolle nicht vorzeigen, kann ein Verwarngeld fällig werden.
Einen neuen Fahrzeugschein beantragen
Einen Ersatz für die verlorene Zulassungsbescheinigung Teil I erhältst du bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle. Bei einem Diebstahl benötigst du zusätzlich die von der Polizei ausgestellte Diebstahlbescheinigung.
Für die Beantragung werden folgende Unterlagen benötigt:
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung
Zulassungsbescheinigung Teil II
eidesstattliche Versicherung über den Verlust
offizielle Verlusterklärung
Die eidesstattliche Versicherung kann direkt bei der zuständigen Zulassungsbehörde abgegeben werden.
Kosten für einen neuen Fahrzeugschein
Wie viel ein neuer Fahrzeugschein kostet, ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Die Gebühren können je nach Bundesland, zuständiger Behörde und den benötigten Unterlagen variieren.
Laut den vorliegenden Informationen solltest du mit Kosten zwischen etwa 10 und 50 Euro rechnen.
So schnell erhältst du Ersatz
In der Regel bekommst du den neuen Fahrzeugschein direkt bei deinem Termin in der Zulassungsstelle ausgehändigt. Die längere Wartezeit entsteht daher häufig eher bei der Terminvereinbarung als bei der eigentlichen Ausstellung.
Kann dir die Zulassungsstelle den neuen Fahrzeugschein nicht sofort ausstellen, erhältst du laut den vorliegenden Informationen üblicherweise eine Verlusterklärung. Mit dieser darfst du vorübergehend weiterfahren, meist für einen Zeitraum von etwa einer Woche.
Wie funktionieren Ganzjahresreifen?
Hast du während einer Urlaubsreise deinen Fahrzeugschein verloren, solltest du dich zunächst an die örtliche Polizei wenden. Dort erhältst du in der Regel eine Verlustbescheinigung, mit der du deine Fahrt beziehungsweise deinen Urlaub fortsetzen kannst.
Wichtig ist, den Verlust unverzüglich zu melden. Einen neuen Fahrzeugschein kannst du allerdings erst wieder in Deutschland beantragen.
Fahrzeugschein beim Leasingauto verloren
Bei einem Leasingfahrzeug läuft die Beantragung grundsätzlich ähnlich ab. Allerdings solltest du zunächst deinen Leasinggeber kontaktieren, da sich die Zulassungsbescheinigung Teil II in der Regel in dessen Besitz befindet und für die Beantragung benötigt wird.
Einige Leasingunternehmen stellen ergänzend eine Bescheinigung aus, mit der sie bestätigen, dass keine Einwände gegen die Ausstellung eines neuen Fahrzeugscheins bestehen. Da das genaue Vorgehen vom Leasingvertrag und dem Leasinggeber abhängen kann, solltest du die notwendigen Schritte vorab direkt mit deinem Leasingunternehmen klären.
Fazit: Bei Verlust schnell handeln
Ist dein Fahrzeugschein verloren, solltest du den Verlust möglichst schnell melden und bei der zuständigen Zulassungsstelle einen Ersatz beantragen. Bei einem Diebstahl ist zusätzlich eine Anzeige bei der Polizei notwendig.
Mit den erforderlichen Unterlagen erhältst du den neuen Fahrzeugschein in vielen Fällen direkt bei deinem Termin. Besonderheiten gelten vor allem bei einem Verlust im Ausland oder bei einem Leasingfahrzeug.
Häufige Fragen zum verlorenen Fahrzeugschein
Eine einfache Kopie ersetzt das Original grundsätzlich nicht. Während der Fahrt sollte daher die originale Zulassungsbescheinigung Teil I mitgeführt werden.
Hast du bereits einen neuen Fahrzeugschein erhalten und findest das alte Dokument anschließend wieder, solltest du es nicht weiterverwenden. Kläre mit deiner zuständigen Zulassungsstelle, wie mit dem wiedergefundenen Dokument zu verfahren ist.
Sind sowohl die Zulassungsbescheinigung Teil I als auch Teil II verschwunden, ist die Wiederbeschaffung aufwendiger. In diesem Fall solltest du dich direkt an die zuständige Zulassungsstelle wenden und das weitere Vorgehen klären.
Ob eine Online-Beantragung möglich ist, hängt von der zuständigen Zulassungsbehörde und den angebotenen digitalen Dienstleistungen ab. Informiere dich deshalb vorab auf der Website deiner Zulassungsstelle.
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